Für wen ist diese Studenten-Auslandskrankenversicherung geeignet?
- für Studenten, Schüler, Sprachschüler, Doktoranten, Stipendiaten bis zum Alter von
35 Jahren (35. Geburtstag)
a)
mit deutscher Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes im Ausland
b)
mit ausländischer Staatsangehörigkeit während
eines Aufenthaltes in Deutschland
c) mit anderer Staatsangehörigkeit, sofern sie ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in Deutschland haben während eines
Aufenthaltes im Ausland
Das Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung
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Die Monatsprämien der
Studenten-
Auslandskrankenversicherung

Basic Tarif |

Profi Tarif |
 
Premium Tarif
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für Aufenthalte bis 12 Monate |
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31,00 EUR |
39,00 EUR |
44,00 EUR |
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für Aufenthalte ab dem 13. Monate bis 5 Jahre |
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44,00 EUR |
55,00 EUR |
65,00 EUR |
Zubuchbare Unfall und Haftpflicht-Versicherung |
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Tarif Standard |
4,00 EUR |
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Tarif Komfort |
6,00 EUR |
Versicherungsbedingungen der HanseMerkur RV zur
Auslandskrankenversicherung für Studenten
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Auslandskrankenversicherung für Studenten
Diese Auslandskrankenversicherung
für Studenten versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes
eintreten. Die Versicherung erstattet die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu
zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel.
Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem § 5 der Versicherungsbedingungen. |
Tarif Basic

Erstattung der Kosten für: |
Tarif Profi

Erstattung der Kosten für: |
Tarif Premium

Erstattung der Kosten für: |
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Tarif Basic
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Tarif Profi
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Tarif Premium
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Die zubuchbare Reise-Unfallversicherung und Reise-Haftpflichtversicherung ist in den folgenden zwei Tarifen wählbar. |
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Tarif Standard |
REISE-UNFALLVERSICHERUNG (S)
Versicherungssummen
●
im Todesfall 5.000,- EUR
●
im Invaliditätsfall 25.000,- EUR (mit Progressionsstaffel 350%)
●
Bergungskosten 2.500,- EUR
REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (S)
●
Deckungssummen für - Personen- und Sachschäden 1 Mio. EUR - Mietsachschäden 25.000,-
EUR - Abschiebekosten 1.000,- EUR |
REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Ist eine Reise-Haftpflichtversicherung in Ihrem Reiseversicherungs-umfang enthalten, sind Sie während Ihrer Reise
gegen die Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens, für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen,
versichert. Die Versicherung reguliert nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum
Schadensersatz besteht. Unbegründete Schadensersatzansprüche wehrt die Versicherung für Sie ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei
unberechtigten Haftungsansprüchen. Die vollständige Leistungsbeschreibung steht im Abschnitt „Reise-Haftpflichtversicherung“ der Versicherungsbedingungen.
REISE-UNFALLVERSICHERUNG
Bei Abschluss schützt Sie diese Versicherung vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme. |
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Tarif Komfort |
REISE-UNFALLVERSICHERUNG (S)
Versicherungssummen
●
im Todesfall 5.000,- EUR
●
im Invaliditätsfall 40.000,- EUR (mit Progressionsstaffel 350%)
●
Bergungskosten 2.500,- EUR
REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (S)
●
Deckungssummen für - Personen- und Sachschäden 2,5 Mio. EUR - Mietsachschäden 25.000,- EUR - Abschiebekosten 5.000,- EUR |
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Hinweise zur Auslandskankenversicherung
für Studenten:
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●
die Auslandskrankenversicherung und die Reise-Unfall- und Haftpflichtversicherung sind rechtlich selbstständige Verträge |
● die Versicherungen können bis zum 35. Geburtstag abgeschlossen werden |
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● die Anträge für Aufenthalte von Schüler und Studenten im Ausland müssen vor Antritt der Auslandsreise gestellt werden
und enden zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 5 Jahren |
● Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der vertragsgemäße Prämieneinzug |
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● die Anträge für Aufenthalte von Schülern und Studenten in Deutschland müssen innerhalb von 31 Tagen nach Einreise gestellt
werden und enden zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 5 Jahren |
● der Versicherungsschutz ist auch gewährleistet bei Prämienzahlung nach Versicherungsbeginn |
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● der Versicherungsschutz ist für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen |
● Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung der HanseMerkur möglich |
● der Versicherungsschutz beginnt für jede Versicherung mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor der
Einreise und frühestens am Tag nach Eingang
des Antrages bei der HanseMerkur |
● die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre |
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● der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet |
● steht das Einreisedatum noch nicht fest, ist das geplante
Datum anzugeben und anschließend das tatsächliche Ein- bzw. Ausreisedatum innerhalb von 31 Tagen nach Einreise der HanseMerkur schriftlich nachzuweisen |
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● für bis zu 6 Wochen innerhalb eines Jahres besteht Versicherungsschutz im Heimatland und in dritten Ländern, wenn der
Vertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde |
● von der HanseMerkur werden gesonderte Versicherungsscheine erstellt |
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