| ● die Reise-Krankenversicherung und die Reise-Unfall- und Haftpflichtversicherung sind rechtlich selbstständige Verträge | ● die Versicherungen können bis zum 35. Geburtstag abgeschlossen werden |
| ● die Anträge für Aufenthalte von Schüler und Studenten im Ausland müssen vor Antritt der Auslandsreise gestellt werden und enden zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 5 Jahren | ● Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der vertragsgemäße Prämieneinzug |
| ● die Anträge für Aufenthalte von Schülern und Studenten in Deutschland müssen innerhalb von 31 Tagen nach Einreise gestellt werden und enden zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 5 Jahren | ● der Versicherungsschutz ist auch gewährleistet bei Prämienzahlung nach Versicherungsbeginn |
| ● der Versicherungsschutz ist für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen |
● Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung der HanseMerkur möglich |
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● der Versicherungsschutz beginnt für jede Versicherung mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor der
Einreise und frühestens am Tag nach Eingang des Antrages bei der HanseMerkur |
● die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre |
| ● der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet |
● steht das Einreisedatum noch nicht fest, ist das geplante
Datum anzugeben und anschließend das tatsächliche Ein- bzw. Ausreisedatum innerhalb von 31 Tagen nach Einreise der HanseMerkur schriftlich nachzuweisen |
| ● für bis zu 6 Wochen innerhalb eines Jahres besteht Versicherungsschutz im Heimatland und in dritten Ländern, wenn der Vertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde | ● von der HanseMerkur werden gesonderte Versicherungsscheine erstellt |
Alle Informationen finden Sie auf www.ausland-studium-krankenversicherung.de